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Franz von Papen Artikel
Franz von Papen (* 29.10 1879 in Werl, Westfalen; † 2.05 1969 in Obersasbach , Baden), war ein deutscher Politiker (Zentrumspartei) und Staatsmann.
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Von 1920-1928 und 1930-1932 war Papen Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses als Vertreter des rechten, monarchistischen Flügels der Zentrumspartei.
Am 1.06 1932 wurde er von Reichspräsident Paul von Hindenburg als Nachfolger von Heinrich Brüning zu dem Reichskanzler ernannt. Er trat dann am 3.06 1932 aus der Zentrumspartei aus, um einem Parteiausschluss zuvor zu kommen, der wegen seines illoyalen Verhaltens gegenüber Brüning und der Bildung einer Koalition mit der DNVP ohne parlamentarische Mehrheit drohte. Am 12.06 1932 hob Papen das von Brüning verhängte Verbot der SA und der SS auf. Dies bewirkte die Tolerierung der Regierung Papen durch die NSDAP.
Am 20.07 setzte Hindenburg die gewählte preußische Regierung unter Otto Braun (SPD) ab und ernannte Papen zu dem Reichskommissar in Preußen (Preußenschlag). Zweimal während Papens Regierungszeit, am 4.06 und am 12.09, löste Hindenburg den Reichstag auf. Papen regierte daraufhin durch Notverordnungen des Reichspräsidenten. Der Reichstagsauflösung vom 12. Septembar war ein Misstrauensvotum gegen Papen vorausgegangen.
Nach den Reichstagswahlen vom 6.11 1932 trat er am 17.11 als Reichskanzler zurück, da Hindenburg ihm nicht die diktatorischen Vollmachten erteilte, die dieser verlangt hatte.
Papen war vom 30.01 1933 bis zu dem 1.07 1934 Vizekanzler unter Adolf Hitler, nach dem er sich maßgeblich am Sturz der Regierung Schleicher beteiligt und damit Hitler den Weg zur Macht geebnet hatte.
Franz von Papen in dem Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis
Im Juli 1933 war Papen Bevollmächtigter der Reichsregierung beim Abschluss des Reichskonkordats. Einen Tag nach der Ermordung des österreichischen Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß durch Nationalsozialisten entsandte Hitler 1934 von Papen als Sondergesandten nach Wien.
1936 stieg von Papen zu dem Botschafter auf und bereitete die Annexion Österreichs durch die Nationalsozialisten vor. 1939 wurde er dann Botschafter in Ankara und erreichte den Abschluss eines deutsch-türkischen Freundschaftsvertrags am 18.06 1940. Die diplomatischen Beziehungen zur Türkei wurden erst 1944 abgebrochen.
1946 in den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher wurde er freigesprochen, in dem Spruchkammerverfahren jedoch zu 8 Jahren Arbeitslager verurteilt. Bereits 1949 wurde er vorzeitig entlassen.
1959 wurde Papen von Papst Johannes XXIII. zu dem päpstlichen Geheimkämmerer ernannt.
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